Ins Land gehn die Jahre, Gottes Segen bleibt
Hoffentlich ist das auch Ihre Erfahrung! Wir würden uns freuen, Sie zur Feier Ihres Konfirmationsjubiläums wieder in der Lukaskirche begrüßen zu können. Treffen Sie Ihre Jahrgangskolleg(inn)en wieder, tauschen Sie Erinnerungen und Neuigkeiten aus und lassen Sie sich in einem fröhlich-festlichen Gottesdienst erneut Gottes Segen zusprechen.
Bei allen weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne!
Konfirmationsjubiläen sind Feiern der ganzen Gemeinde und werden daher im Hauptgottesdienst am Sonntag gefeiert.
Die Silberne Konfirmation wird alle zwei Jahre in den ungeraden Jahren im Mai oder Juni gefeiert. Eingeladen werden die Jubilare, die jeweils 25 und 26 Jahren zuvor konfirmiert worden sind.
Die Goldene Konfirmation und die Diamantene (60 Jahre) bis Eichene (80 Jahre) Konfirmation werden in zwei Gottesdiensten im September oder Oktober gefeiert.
Die Termine der Gottesdienste werden im Vorfeld im Gemeindebrief bekanntgegeben. Außerdem schreiben wir spätestens zwei Monate vor dem Gottesdienst alle Jubilare persönlich an und laden sie ein.
Falls Sie nicht mehr im Kirchenkreis Aurich wohnen oder eine rechtliche Betreuung haben, ist Ihre Adresse in der Regel für uns nicht frei einsehbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten zukommen, damit wir Sie zu Ihrem Konfirmationsjubiläum einladen können.
Nein, Sie sind so willkommen, wie Sie sind.
Die Jubilare werden im Gottesdienst nach vorne gebeten, um ihnen einzeln Gottes Segen zuzusprechen. Außerdem wird im Anschluss ein Gruppenfoto von jedem Konfirmationsjahrgang gemacht. Tragen Sie am besten legere bis festliche Kleidung, in der Sie sich in diesem Rahmen wohlfühlen.
Auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, sind Sie herzlich zur Feier Ihres Konfirmationsjubiläums eingeladen. Bitte lassen Sie uns Ihre aktuelle Anschrift zukommen, da diese uns über die kirchlichen Adressverzeichnisse möglicherweise nicht mehr bekannt ist.
Es ist selbstverständlich auch möglich, vor oder nach dem Konfirmationsjubiläum wieder in die Kirche einzutreten. Aber eine Bedingung für die Teilnahme am Gottesdienst und für den Zuspruch des Segens ist das nicht. Weitere Informationen zum Wiedereintritt finden Sie hier.